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Generell gelten für meine Behergungsverträge die Geschäftsbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. (Info) Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir verbindlich den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Dies kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Der Vertrag ist zustande gekommen und für beide Seiten rechtsverbindlich, wenn ich Ihnen die Buchung schriftlich bestätigt habe. Sollten Sie Ihren Urlaub aus irgendeinem Grund nicht antreten können, so geben Sie mir bitte unverzüglich bescheid, so dass ich mich darum kümmern kann, Ihr Ferienhaus anderweitig zu belegen. Sollte mir dies nicht gelingen, berechne ich Ihnen 80% des vereinbarten Mietpreises. Mit Ihrer Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung. Ich rate Ihnen dringend zum Abschluss dieser Versicherung. Sie übernimmt die eventuellen Stornokosten in vielen Fällen. Bei Aufenthalten von weniger als 7 Tagen erhebe ich eine Pauschale für die Reinigungskosten. Die Gemeinden auf der Insel Föhr erheben zur teilweisen Finanzierung ihrer Aufgaben bei den Gästen eine Abgabe (die sogenannte Kurtaxe). Ich bin dazu verpflichtet, diese bei Ihrer Anreise zu kassieren und an die Gemeindeverwaltung abzuführen. Erfüllungsort ist Midlum auf Föhr. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des für Midlum zuständigen Gerichts oder ein von mir oder meinem Beauftragten bestimmter Gerichtsstand. |
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